Für gesetzlich Versicherte steigt die Zuzahlung für verschreibungspflichtige Arzneimittel.
Bisher:
- 10 % des Arzneimittelpreises
- mindestens 5 Euro
- höchstens 10 Euro
Neu:
- weiterhin 10 % des Arzneimittelpreises
- mindestens 7,50 Euro
- höchstens 15 Euro
Beispiele
- Medikament kostet 40 Euro:
- bisher 5 Euro Zuzahlung
- künftig 7,50 Euro Zuzahlung
- Medikament kostet 120 Euro:
- bisher 10 Euro Zuzahlung
- künftig 12 Euro Zuzahlung
Wichtig
- Die Belastungsgrenze bleibt bestehen:
- 2 % des jährlichen Bruttoeinkommens für die meisten Versicherten
- 1 % für chronisch Kranke
- Zuzahlungsbefreiungen und Härtefallregelungen bleiben weiterhin erhalten.
Für Apotheken bedeutet dies vor allem mehr Beratungsaufwand, da Patientinnen und Patienten häufiger Fragen zu den höheren Eigenanteilen haben werden. Für Patienten eine höhere finanzielle Belastung.
Prüfen Sie daher rechtzeitig, ob für Sie eine Befreiung von der Zuzahlung wegen der Überschreitung der Belastungsgrenze in Frage kommt und lassen Sie sich gegebenenfalls bereits im laufenden Jahr befreien.