Telefon-AU wird abgeschafft

Die Krankschreibung wird wieder verschärft.   „Wir finden uns mit den nach Corona exorbitant gewordenen Krankenständen in den Unternehmen nicht ab“, betonte Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU). Daher werde die Regierung die telefonische Krankschreibung abschaffen und die Vorlage einer AU ab dem ersten Krankheitstag einführen. „Das ist eine harte Entscheidung, das wissen wir, aber wir können uns diesen Wettbewerbsnachteil durch lange Abwesenheiten in den Unternehmen nicht länger leisten.“ Seit Ende 2023 können Patientinnen und Patienten damit auch ohne Praxisbesuch eine Arbeitsunfähigkeit feststellen lassen – unter der Bedingung, dass man in der Praxis bekannt ist und keine schweren Symptome hat. Krankschreiben lassen kann man sich für bis zu fünf Kalendertage. Geregelt ist dies in einer Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) von Ärzten, Krankenkassen und Kliniken. Vorbild war eine Sonderregelung, die es in der Corona-Pandemie gegeben hatte, um Ansteckungen zu vermeiden.
Merz beklagte hohen Krankenstand
Merz hatte bereits im vergangenen Jahr einen aus seiner Sicht zu hohen Krankenstand beklagt und die Möglichkeit zur telefonischen Krankschreibung infrage gestellt. Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) kündigte an, die Regelung zu überprüfen. Wenn man krankheitsbedingt nicht zur Arbeit gehen kann, muss man dies der Firma unverzüglich mitteilen. Die gesetzliche Regelung für eine formelle Krankschreibung lautet bisher: „Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen. Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung früher zu verlangen.“ Merz erläuterte zudem, dass es um eine Rahmenregelung im Gesetz geht – mit einer konkreten Umsetzung jeweils vor Ort. „Die Betriebe können davon abweichen, entweder durch einzelvertragliche Vereinbarungen zwischen Arbeitnehmer und Betrieb oder durch Betriebsvereinbarung oder durch Tarifvertrag.“
Ab wann sollen die neuen Regeln gelten?
Der Zeitplan ist noch unklar. Die Regeln zum Vorlegen von Krankschreibungen stehen im Entgeltfortzahlungsgesetz, das dafür geändert werden müsste. Die telefonischen Krankschreibungen sind in einer G-BA-Richtlinie geregelt. Der G-BA könnte also per Gesetz mit einer Änderung oder Aufhebung beauftragt werden.
Bestrafung fürs unrichtige Ausstellen
Die Koalition peilt auch eine stärkere Bestrafung fürs unrichtige Ausstellen von AU an – für falsche Gesundheitszeugnisse drohen bisher Geldstrafen oder bis zu zwei Jahre Haft. Die Bundesärztekammer (BÄK) sprach von einem Affront, die Ärzteschaft unter Generalverdacht zu stellen. Warken plant auch schon die Einführung von Teilkrankschreibungen. Beschäftigte sollen sich so bei längeren Erkrankungen nur teilweise krankschreiben lassen können, wenn sie und der Arbeitgeber es möchten – und zwar zu 25, 50 oder 75 Prozent der üblichen Wochenarbeitszeit. Hierzu gab es bereits Kritik aus der Ärzteschaft, dass die der Grad der Arbeitsfähigkeit für die Praxen unmöglich zu staffeln sei. Quelle: Telefon-AU wird abgeschafft | APOTHEKE ADHOC

Hier stellen wir einige Presseinformationen rund um die Themen Apotheke, Gesundheitswesen, Patientensicherheit für Sie zur Verfügung.

Apotheken-Sterben: Kein Ende in Sicht? - Ein Bericht des MDR vom 14.01.2026

Die Zahl der Apotheken in Deutschland geht seit Jahren dramatisch zurück. Aktuell sind es nur noch rund 16.700 Apotheken bundesweit. 2005 waren es laut Bundesverband Deutscher Apothekerverbände (ABDA) noch rund 21.500. Um die klassische Vor-Ort-Apotheke zu stärken, hatte sich die Bundesregierung im aktuellen Koalitionsvertrag eigentlich auf konkrete Ziele geeinigt. So sollte die Pauschale pro abgegebenem verschreibungspflichtigen Medikament, auch Honorar genannt, von 8,35 Euro auf 9,50 angehoben werden. Mit den Einnahmen über das Honorar werden alle Betriebskosten einer Apotheke bezahlt, von Personalkosten über Miete und Betriebskosten des Objekts.

Im Gesetzentwurf der Bundesregierung für eine Apothekenreform, der im Dezember vorgelegt wurde, ist von dieser Honorarerhöhung nicht mehr die Rede. Dafür sei kein Geld derzeit da, erklärte Bundesgesundheitsministerin Nina Warken: "Gleichzeitig gehört es zur Wahrheit dazu, dass die Erhöhung mit Mehrausgaben von rund einer Milliarde Euro verbunden wäre und der Spielraum ist zum jetzigen Zeitpunkt schlichtweg nicht vorhanden."

Das mag sein, Frau Ministerin Warken. Gleichzeitig gehört es aber auch zur Wahrheit dazu, dass der öffentliche Dienst, Minister, Abgeordnete ... jährlich Anpassungen ihrer Bezüge erhalten und die letzte Honoraranpassung 2013 erfolgte. Zwischen 2004 und 2026 steigerten sich z.Bsp. die Abgeordnetenbezüge im Bundestag von ca. 7.000 € auf 10.600 € pro Monat, Ministergehälter adäquat. Durch vorgegebene Preisstrukturen können Apotheken Preise für rezeptpflichtige Arzneimittel nicht erhöhen, um der Inflation etwas entgegenzusetzen. Selbst der Einkauf dieser Arzneimittel ist staatlich reguliert. Ohne eine Anpassung des Honorares verlieren die Apotheken also jährlich Gewinne durch steigende, nicht ausgleichbare Kosten. Das Apothekensterben und damit die Verschlechterung der Lage für die Patienten ist staatsgemacht. Keiner arbeitet mehr zum Lohn von 2004. Aber den öffentlichen Apotheken wird eine faire Vergütung mittlerweile seit über 20 Jahren mit Ausnahme einer minimalen Anpassung im Jahr 2013 verweigert. Dies ist ein gesundheitspolitischer Skandal und erinnert stark an das Marie Antoinette untergeschobene Zitat: "Wenn sie kein Brot haben, sollen sie doch Kuchen essen." Mit welcher Moral ist jemand ausgestattet, der jährlich Diätenerhöhungen erhält und anderen erklärt, dass leider kein Geld zum Verteilen mehr da ist.

Liebe Patienten, liebe Kunden,

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